5. Nov. ’25 Beratungstage Behindertentestament
Ruth Mundanjohl, Fachanwältin für Erbrecht berät Sie in einem persönlichen Gespräch über die notwendigen Inhalte eines Behindertentestaments, das die Belange sämtlicher Familienangehörigen berücksichtigt und zu einem optimalen Ergebnis für den Menschen mit Behinderung führt.
Stirbt ein Elternteil und es gibt keine testamentarische Regelung, dann wird das Kind gesetzlicher Erbe*in. Das gilt auch für Menschen mit Behinderung. Erhalten Menschen mit Behinderung Sozialleistungen, versucht der Staat auf das ererbte Vermögen zuzugreifen. Die Erbschaft stellt nach dem Sozialhilferecht verwertbares Einkommen und Vermögen dar, wenn die Einkommens- und Vermögensgrenzen überschritten werden. Die Konsequenz: Ein Mensch mit Behinderung kann von heute auf morgen zum Selbstzahler werden. Die Lösung ist ein sogenanntes Behindertentestament. Ist das Testament geschickt gestaltet, verhindert es den Zugriff der Sozialbehörde auf das ererbte Vermögen. Gleichzeitig sichert es dem Erben mit Behinderung zusätzlich zu den staatlichen Sozialleistungen Zuwendungen aus dem Nachlass, die zu einer spürbaren Verbesserung seiner Lebensqualität führen.
Dieses Erstgespräch ist für Sie kostenlos. Terminreservierung erforderlich unter 0781 289 488 30
Veranstalter:
EUTB® der AGBO e.V.
TERMIN:
5. Nov. 8 – 16 Uhr
Edith-Mühlschlegel-Haus, Breisgaustr. 1
76532 Baden-Baden
Referentin:
Ruth Mundanjohl
Ansprechpartner:innen:
EUTB® der AGBO e.V. Baden-Baden
eutb@agbo.info
Anmeldung:
Möglich bis 5.11.2025
Maximale Teilnehmerzahl: 15
Barrierefreiheit:
zugänglich, Toilette für Rollstuhlfahrer voll zugänglich
